Zweieinhalb Jahre ist es her, da fällte das Bundesverfassungsgericht ein Aufsehen erregendes Urteil: Es kippte den so genannten „Sterbehilfe-Paragraphen“, der die geschäftsmäßige Hilfe zum Suizid unter Strafe stellte. Inzwischen liegen Entwürfe für ein neues Gesetz vor – restriktive und liberale.
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