Die Verhandlung - Hintergrund

Die Verhandlung - Hintergrund

Duisburg, 24. Juli 2010: Eine gigantische Rave-Party endet in Tod und Verzweiflung.

Der Film begleitet das wahrscheinlich komplizierteste Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik vom ersten bis zum letzten Verhandlungstag. Wer ist für die Katastrophe verantwortlich?

Dieses Kunstwerk erinnert an die Loveparade Katastrophe 2010
© WDR/Knut Schmitz/DOCDAYS Productions

10 Angeklagte, 32 Verteidiger, mehr als 60 Nebenkläger, 55.000 Seiten Ermittlungsakte, ein fast 3.800 Seiten umfassendes Gutachten, zweieinhalb Jahre Verfahrensdauer: Der Loveparade-Prozess war ein Mammut-Verfahren, das am 4. Mai 2020 nach 184 Verhandlungstagen zu Ende gegangen ist. Die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg stand schon vor Eröffnung der Hauptverhandlung vor der beinahe unlösbaren Aufgabe, diesen Prozess noch vor der absoluten Verjährung Ende Juli 2020 zu Ende zu bringen.

Warum mussten Menschen sterben, die einfach nur feiern wollten? Und wer ist verantwortlich für die Toten und Verletzten von Duisburg? Neben der strafrechtlichen Klärung dieser Fragen hat die 6. Große Strafkammer immer auch Ursachenforschung betrieben, um herauszufinden, welche Fehler und Faktoren letztlich zur Katastrophe geführt haben. In der öffentlichen Kommentierung des Verfahrens wurde deshalb der Vorwurf laut, der Loveparade-Prozess sei weniger ein Strafverfahren als ein Untersuchungsausschuss und versuche nun mit den Mitteln des Strafrechts eben jene Aufarbeitung nachzuholen, die im politischen Feld ausgeblieben ist.

Die Aufklärungsarbeit des Gerichts brachte aber eine wesentliche Erkenntnis: Den einen „Bösewicht“ gibt es in dieser Geschichte nicht. Ebenso wenig die eine katastrophenauslösende Ursache. Vielmehr war es eine fatale Mischung von Planungsfehlern, individuellem Fehlverhalten und einer unfassbaren Verkettung von Zufällen und Missverständnissen, die am Ende dazu führte, dass 21 Menschen sterben mussten und hunderte verletzt wurden. Die Kammer spricht in diesem Zusammenhang von einem „multikausalen Geschehen“.

Dass auf Grund dieser Gemengelage eine strafrechtlich relevante individuelle Schuld der Angeklagten kaum mehr feststellbar ist, muss aus Sicht der Opfer und ihrer Angehörigen frustrierend sein.

Außenstehende können die Verfahrenseinstellungen aber auch als Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaates verstehen, der nicht der Versuchung erlegen ist, dem öffentlichen Bedürfnis nach Schuldsprüchen nachzugeben.

Stand: 17.07.2020, 11.00 Uhr