Mordfall Walter Lübcke – Mehrere Waffenfunde – Durchsuchungen in Kassel und Nordrhein-Westfalen

NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung

Mordfall Walter Lübcke – Mehrere Waffenfunde – Durchsuchungen in Kassel und Nordrhein-Westfalen

Polizeikräfte vor dem Haus des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten (Bild vom 3.6.)

Polizeikräfte vor dem Haus des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten (Bild vom 3.6.)
© REUTERS/Ralph Orlowski

Im Zusammenhang mit dem Mordfall an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist es in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zu Durchsuchungen gekommen. Sie richteten sich nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung gegen zwei Männer, die dem geständigen Täter Stephan E. Waffen vermittelt und verkauft haben sollen. E. hatte in seinem überraschenden Geständnis offengelegt, dass er über zahlreiche Waffen verfügt - neben der Tatwaffe auch über eine Pump-Gun und eine Maschinenpistole vom Typ Uzi samt Munition. Er nannte Details, wie er sich diese beschafft hat und offenbarte die Verstecke.

Ermittler fanden das Gros des Schiessgerät in einem Erddepot auf dem Gelände seines Arbeitgebers. Insgesamt handelt es sich um fünf Waffen. Nach Angaben von Stephan E. erwarb er Teile des Arsenals bereits 2014, die Tatwaffe im Jahr 2016.

Bei dem mutmaßlichen Vermittler handelt es sich um einen Mann aus Kassel, der mutmaßliche Verkäufer stammt aus Nordrhein-Westfalen. Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen sie im Zusammenhang mit der Tatwaffe wegen Beihilfe zum Mord. Ob sie über einschlägige Verbindungen in die rechtsextremistische Szene verfügen ist bisher nicht bekannt. Zumindest bei dem Vermittler gibt es Hinweise darauf, bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden NS-Devotionalien sichergestellt.

Geprüft wird jetzt, ob die Waffen bereits bei vorherigen Straftaten verwendet wurden. Sie werden derzeit kriminaltechnisch untersucht. Auch gibt es bisher keine Hinweise darauf, dass die beiden Männer von Stephan E`s Plänen wussten. Beide wurden vorläufig festgenommen. Im Laufe des Tages wird über einen Haftbefehl entschieden werden.

Stand: 27.06.2019, 09.00 Uhr