NRW-Umweltministerin doch noch an Schweinemastbetrieben beteiligt? – Gericht soll Eheleuten Schulze Föcking das Halten von Tieren verbieten

WDR-Recherche

NRW-Umweltministerin doch noch an Schweinemastbetrieben beteiligt? – Gericht soll Eheleuten Schulze Föcking das Halten von Tieren verbieten

Der Tierschutzverband „Animal Rights Watch“ geht davon aus, dass NRW-Umweltministerin Christina Schulze Föcking doch noch an Schweinemast-Betrieben in Steinfurt beteiligt ist. Das gehe aus verschiedenen behördlichen Dokumenten hervor. So stellte der Kreis Steinfurt noch am 4. Dezember 2017 einen „Umweltinspektionsbericht“ aus, in dem als inspizierte Firma „Schulze-Föcking, Christina“ mit Standort „Sellen 72, 48565 Steinfurt“ genannt wird. Die zuständige Bezirksregierung Münster spricht in einer Mail vom 24. April 2018 ebenfalls von dem „Schweinemastbetrieb Christina Schulze Föcking“. Die noch heute gültige Immissionsschutzrechtliche Genehmigung der unter dieser Anschrift betriebenen Schweinemast aus dem Jahr 2008 ist ebenfalls nur auf den Namen Christina Schulze Föcking ausgestellt.

Schulze Föcking (CDU), Umweltministerin von Nordrhein- Westfalen

Schulze Föcking (CDU), Umweltministerin von NRW
© Marius Becker/dpa

Der Tierschutzverband „Animal Rights Watch (ARIWA)“ hat aufgrund der neuen Dokumente seine im Februar beim Verwaltungsgericht Münster eingereichte Klage ausgeweitet und fordert vom Kreis Steinfurt nun nicht nur für Ehemann Frank Schulze Föcking, sondern auch für die Umweltministerin, Christina Schulze Föcking, ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot. Laut Gerichtsbeschluss von Anfang dieser Woche ist entsprechend ab sofort auch die Umweltministerin offiziell Prozessbeteiligte in diesem Verfahren.

Nach Bekanntwerden möglicher Tierschutzverstöße im Juli letzten Jahres hatte die CDU-Politikerin mehrfach erklärt, seit Mitte letzten Jahres nicht mehr an den Schweinemastbetrieben in Steinfurt beteiligt zu sein. In einer schriftlichen Stellungnahme weist die Ministerin auf Anfrage des WDR darauf hin, dass „beide Betriebe (…) zum 01.07.2017 verpachtet worden“ seien. „Aus der Beiladung des Verwaltungsgerichts Münster ergibt sich nicht, dass ich an den landwirtschaftlichen Betrieben beteiligt bin“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Im Übrigen verweist Christina Schulze Föcking auf ihre früheren Erklärungen zu den Eigentumsverhältnissen im Landtag und im Umweltausschuss.

Verbunden mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster werden auch neue Vorwürfe in Sachen Tierschutz laut. Der Tierschutzverband ARIWA geht inzwischen davon aus, dass auf dem Hof der Familie Schulze Föcking über mehrere Jahre hinweg massiv und wiederholt gegen geltende Tierschutzbestimmungen verstoßen wurde. Neben den bekannten Videoaufnahmen vom Juli 2017 werden als Belege für diese Vorwürfe eine Reihe von bislang unbekannten Dokumenten abgeführt – darunter die Protokolle von den tierschutzrechtlichen Überprüfungen des Hofes durch das Kreisveterinäramt Steinfurt von 2013 und 2014 sowie Berichte der betreuenden Tierärztin bis zurück ins Jahr 2009. Die darin wiederholt festgehaltenen Atemwegserkrankungen, Durchfälle, Gelenkentzündungen und Bisswunden weisen nach Ansicht eines Gutachtens auf „mangelhafte Haltungsbedingungen“, „Managementfehler“ und „mangelhafte Hygiene“ hin.

Umweltministerin Schulze Föcking weist diese Vorwürfe als „gegenstandslos“ zurück. Eine „Auditierung“ habe festgestellt, dass „der Gesundheitszustand der in den Ställen gehaltenen Schweine (…) im Betriebsvergleich überdurchschnittlich gut“ sei. Die festgestellten Mängel seien „mit dem Tierhalter erörtert und von diesem (…) abgestellt worden.“

Stand: 26.04.2018, 06.00 Uhr