Stellungnahme zu „Gottschalk live“

WDR

Stellungnahme zu „Gottschalk live“

Die Geschäftsleitung des WDR hat die vor ihrer Amtszeit liegenden Vorgänge zur Produktion des Formats „Gottschalk live“ aus den Jahren 2011 und 2012 sorgfältig überprüft. Demnach stellt sich die Faktenlage wie folgt dar:

Gottschalk Live

© ARD/wieder design

Im Jahr 2011 hat die Degeto für die ARD-Werbegesellschaften mit der Produktionsfirma Grundy Light Entertainment einen Vertrag über die Produktion des Formats „Gottschalk live“ mit Thomas Gottschalk als Moderator abgeschlossen. Grundlage für diesen Vertrag war eine von der Grundy Light Entertainment und der WDR mediagroup unterzeichnete Absichtserklärung.

Es wurde ein Honorar für Thomas Gottschalk vereinbart, das aus Sicht der damals Beteiligten seiner Bekanntheit und seinem Marktwert als einer der beliebtesten Moderatoren in Deutschland und der exklusiven Zusammenarbeit Rechnung trug. Das Format „Gottschalk live“ lief im werbefinanzierten Vorabend des Ersten und wurde ausschließlich über Werbeeinnahmen finanziert. Es wurde kein Gebührengeld ausgegeben. Folglich war auch keine Gremienzustimmung einzuholen, denn es bestand keine finanzielle Verpflichtung der Landesrundfunkanstalten, sondern der Werbetöchter.

Bestandteil des Produktionsvertrags mit Grundy Light Entertainment war ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eines nicht hinreichenden Erfolgs des Formats, wie es branchenüblich war. Den Beschluss, von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, fassten die ARD-Intendantinnen und Intendanten nach sorgfältiger Prüfung durch die Fernsehprogrammkonferenz und die Programmdirektion Erstes Deutsches Fernsehen am 18. April 2012. Für den Fall der Ausübung des Sonderkündigungsrechts sah der Vertrag die Übernahme der sogenannten Abbruchkosten vor. In diesen Abbruchkosten, die die Werbetöchter der Landesrundfunkanstalten übernommen haben, war die Fortzahlung des Honorars des Moderators bis zum Ende der Vertragszeit enthalten.

Bei den Vertragsverhandlungen mit Grundy Light Entertainment im Jahr 2011 gab es zunächst Überlegungen, dass Thomas Gottschalk für die Moderation von zwei zusätzlichen Primetime-Shows für das Erste ein zusätzliches Honorar erhalten sollte. Anders als von der AG DOK dargestellt, sind diese Überlegungen jedoch nicht weiter verfolgt und somit auch nicht Gegenstand eines Vertrages geworden. Vereinbart wurde im Produktionsvertrag vielmehr, dass Thomas Gottschalk bei einem vorzeitigen Ende des Formats im Rahmen des für „Gottschalk live“ vereinbarten Honorars und des vereinbarten Vertragszeitraums bis Ende 2012 für die Moderation von anderen Shows ohne zusätzliches Honorar zur Verfügung steht.

Nach Auskunft der damals Beteiligten ist es jedoch in der kurzen Zeitdauer nach dem vorzeitigen Ende von „Gottschalk live“ und dem Ende des Vertrags nicht gelungen, ein dem ehemaligen „Wetten dass“-Moderator entsprechend angemessenes Show-Format zu entwickeln und zu produzieren. Dessen Produktion hätte im Übrigen dann auch mit Gebührengeld finanziert werden müssen. Alternativ hätte es nur die Möglichkeit gegeben, Thomas Gottschalk ein bestehendes Format moderieren zu lassen. Dies hätte wiederum Ausfallhonorare für andere Moderatoren zur Folge gehabt. Zudem stieg Thomas Gottschalk unmittelbar nach dem Ende von „Gottschalk live“ als Juror bei der RTL-Sendung „Supertalent“ ein.

Aus Sicht der damals Verantwortlichen war es daher die ökonomischste Lösung, von der Moderation weiterer Formate durch Thomas Gottschalk Abstand zu nehmen. Zu konkreten Summen über Honorare oder Produktionskosten darf die aktuelle Geschäftsleitung keine Angaben machen. Diese sind Teil der Verschwiegenheitsklausel bei Verträgen mit externen Produzenten, an die der WDR gebunden ist.

Stand: 27.05.2015, 14.10 Uhr