DRK Höxter verstößt bei Krankenfahrten gegen Hygienevorschriften
WDR-Magazin WESTPOL
DRK Höxter verstößt bei Krankenfahrten gegen Hygienevorschriften
Das Deutsche Rote Kreuz in Höxter hat nach Recherchen des WDR-Magazins WESTPOL (WDR Fernsehen, heute 19:30 Uhr) bei Krankenfahrten gegen Hygienebestimmungen verstoßen. Die Hilfsorganisation beförderte demnach regelmäßig mit Krankenhauskeimen (MRSA) infizierte Patienten in so genannten Liegemietwagen.

© WDR
Das Deutsche Rote Kreuz in Höxter hat nach Recherchen des WDR-Magazins WESTPOL (WDR Fernsehen, heute 19:30 Uhr) bei Krankenfahrten gegen Hygienebestimmungen verstoßen. Die Hilfsorganisation beförderte demnach regelmäßig mit Krankenhauskeimen (MRSA) infizierte Patienten in so genannten Liegemietwagen. Das geht aus Aussagen von Informanten und vertraulichen Unterlagen hervor, die WESTPOL-Redaktion vorliegen. MRSA-Patienten in Liegemietwagen zu transportieren ist wegen der hohen Infektionsgefahr ausdrücklich verboten.
Das Deutsche Rote Kreuz bestreitet gegenüber WESTPOL die Vorwürfe. Sollte es doch zu Fahrten von MRSA-Patienten in Liegemietwagen gekommen sein, sei das der Fehler des Arztes. „Wir fahren grundsätzlich nur nach Verordnung des Arztes und dementsprechend darf bei uns jeder mitfahren, wo der Arzt dann verordnet hat, dass der Patient im Liegemietwagen oder auch im Tragestuhl oder im Rollstuhl transportiert werden darf“, so Christian Lange, Geschäftsführer DRK-Kreisverband Höxter.
Der Kreis Höxter prüft jetzt dem DRK die Konzession für Krankenfahrten zu entziehen.
Das wachsende Geschäft mit den so genannten Liegemietwagen gilt als eine günstige Alternative zum Krankenwagen. Anders als bei Krankenwagen gelten bei Liegenmietwagen jedoch keine Hygienevorschriften. MRSA infizierte Patienten dürfen deshalb darin nicht transportiert werden, weil ein Ansteckungsrisiko für nachfolgende Patienten und Mitarbeiter hoch ist. Liegemietwagen verfügen außerdem über keine medizinische Ausrüstung, sie sind offiziell nur für Patienten vorgesehen, die ohne fremde Hilfe ein- und aussteigen können und keiner medizinischen Betreuung bedürfen.
Stand: 26.01.2014, 16.00 Uhr