Tod eines Neugeborenen - Eine Hebamme vor Gericht

Dok 5 - Das Feature

Tod eines Neugeborenen - Eine Hebamme vor Gericht

von Eva Schindele

Das Landgericht Dortmund verurteilte die Geburtshelferin Anna R. wegen Totschlags zu einer langen Haftstrafe. In dem Prozess ging es vor allem um die unterschiedlichen Auffassungen geburtshilflicher Praxis: die Entbindungstechnik der Mediziner und die Geburtshilfe der Hebammen.

Hebamme tastet Bauch einer Schwangeren ab

© dpa

An die 2000 Geburten hatte die Ärztin und Hebamme Anna R. in ihrer 35-jährigen Berufslaufbahn außerklinisch begleitet. Zudem war sie in der Lehre tätig. Da nur noch wenige Geburtshelfer wissen, wie sie ein Kind aus Beckenendlage auf natürlichem Wege entbinden können, wandte sich ein Elternpaar hilfesuchend an die erfahrene Geburtshelferin. Weil ihr Kind tot zur Welt kam, spricht das Dortmunder Schwurgericht Anna R. nach einem langwierigen Prozess des Totschlags für schuldig. Sie habe die Mutter nur deshalb nicht in ein Krankenhaus überwiesen, weil sie ihr berufliches Renommee nicht habe beschädigen wollen. Sie habe den Tod vorsätzlich in Kauf genommen. Bis zum Schluss versuchte Anna R. ihre Unschuld zu beweisen. Der Ablauf der Hauptverhandlung und die Urteilsbegründung lassen viele Fragen offen. Auch wenn der Vorsitzende Richter betont: „Dies ist kein Hexenprozess!“, wird in dem zwei Jahre dauernden gerichtlichen Verfahren nicht nur der Tod eines Neugeborenen verhandelt, sondern auch unterschiedliche Auffassungen geburtshilflicher Praxis: die Entbindungstechnik der Mediziner und die Geburtshilfe der Hebammen. Das Feature steht nach der Sendung befristet zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Ausstrahlung am 12. Juni, Wiederholung am 13. Juni 2016 Von: Eva Schindele
Redaktion: Dorothea Runge
Produktion: WDR/SWR 2016

Stand: 08.06.2016, 17.00 Uhr