„Der Fall Arnold“
das ARD radiofeature
„Der Fall Arnold“
Ein Mann wird wegen Vergewaltigung verurteilt. Das angebliche Opfer steht zehn Jahre später wegen Freiheitsberaubung vor Gericht. Das muss nun klären, welche Aussage glaubhaft ist? Wer ist glaubwürdig? Eine Ermittlung.

das ARD radiofeature „Der Fall Arnold“
© WDR/leitwerk
Im Sommer 2002 verurteilte das Landgericht Darmstadt den Studienrat Horst Arnold zu fünf Jahren Haft ohne Bewährung. Bis zuletzt hatte Arnold seine Unschuld beteuert. Dennoch befand das Gericht den Lehrer für Biologie und Sport schuldig, seine attraktive und beliebte Kollegin während der Schulpause im Biologieraum vergewaltigt zu haben. Zehn Jahre nach seiner Verurteilung wird er in einem Wiederaufnahmeverfahren wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Jetzt steht das angebliche Opfer wegen Falschaussage und Freiheitsberaubung vor Gericht. Das muss nun klären, wessen Aussage glaubhaft ist? Wer ist glaubwürdig? Worauf gründen sich Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit? Horst Arnold kann den Prozess nicht mehr erleben. Er starb 2012 an Herzversagen.
Redaktion: Gisela Corves
Stand: 18.09.2013, 10.45 Uhr