Im Alter von 60 Jahren erfährt die ehemalige Rostocker Turnerin Kerstin P., dass sie als Kind in der DDR gedopt wurde – und klagt erfolgreich auf Entschädigung. Ein deutsches Gericht bestätigt zum ersten Mal: systematisches Doping an Sportler:innen ist ein Akt der Willkür, und der Staat steht in der Verantwortung. Ein Hoffnungsschimmer für die bis zu 15.000 DDR-Leistungssportler:innen, die in das staatliche Dopingsystem eingebunden waren – und teils bis heute unter den Folgen leiden.
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